Sie wurden positiv auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) getestet?
Dann füllen Sie bitte das folgende Kontaktformular aus:
Coronameldung Online
Tragen Sie bitte in die folgende Kontaktliste alle Personen ein, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt sind und zu denen Sie in den letzten zwei Tagen vor Ihrem Erkrankungsbeginn bzw. vor Ihrem Testabnahmedatum bis zu Ihrer Absonderung Kontakt hatten. Eine genaue Auflistung der relevanten Einrichtungen finden sie weiter unten auf der Seite, sowie in der Ausfüllhilfe zur Kontaktliste. Die dort tätigen Personen müssen tägliche Testung mit Antigen-Schnelltest oder NAAT vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 nach dem letzten Kontakt durchführen.
Informieren Sie schnellstmöglich
- Ihre Kontaktpersonen darüber, dass bei Ihnen eine Coronavirus-Infektion festgestellt wurde. Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, Kontakte, insbesondere zu Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, zu vermeiden und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen anerkannten PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung durch Dritte oder einen Selbsttest durchzuführen.
- Kontaktpersonen, die in einer der folgenden Einrichtungen tätig sind,
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste
- Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege
- Informieren Sie sich auf dieser Seite, was im Einzelfall noch zu tun ist und verweisen Sie gegebenenfalls auch Ihre Kontaktpersonen auf diese Internetseite.
- Sollte die positiv getestete Person eine Schule oder eine Kindertagesstätte oder Krippe besuchen, informieren Sie die Einrichtung über die Absonderung und deren Dauer.
Weitere Informationen
Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung
Die Pflichten und Anweisungen auf dieser Seite sind alle in der aktuell gültigen Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen festgelegt.
Quarantäne und Absonderung (RKI)
Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition vom RKI.